Ausfall Heizung bzw. Warmwasser außerhalb der Dienstzeiten

Alle Wohngebiete (außer Kohlweg + Toelleberg)

bei Totalausfall Heizung und Warmwasser
Stadtwerke Schneeberg

Stadtwerke Schneeberg
0 37 72 / 35 02 0

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Wohngebiet Kohlweg
Lößnitzer Str. 22a-e, Panoramastraße 1a
Fr.Gottlob-Keller-Str.1-7, Fr.-Fröbel-Str. 1


bei Totalausfall Heizung und Warmwasser

Stadtwerke Schneeberg



Stadtwerke Schneeberg
 

0 37 72 / 35 02 0



0 37 72 / 35 02 0
 
     
Wohngebiet Toelleberg
Grubenstraße, Haldenweg, Toelleberg 7b

bei Totalausfall Heizung und Warmwasser

Stadtwerke Schneeberg

Stadtwerke Schneeberg

0 37 72 / 35 02 0

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sonstige Havariefälle Stadtwerke Schneeberg 0 37 72 / 35 02 0
     

Temperaturregelung - Heizkörper - Thermostat

* (Stern) - Temperaturen unter 8 Grad (Frostschutz)
Stufe 1 - Temperaturen bis 12 Grad (Flur, Abstellräume, Treppenhaus)
Stufe 2 - Temperaturen bis 16 Grad (Schlafräume)
Stufe 3 - Temperaturen bis 20 Grad (Wohnräume, Kinderzimmer, Küche)
Stufe 4 - Temperaturen bis 24 Grad (Bad, Dusche)
Stufe 5 - Temperaturen bis 28 Grad (max. Temperatur)

Bitte beachten: Ein Thermostat ist kein Wasserhahn der ständig auf- und zugedreht wird, sinkt die Temperatur unter den eingestellten Wert, so wird das Ventil automatisch wieder geöffnet, bis die eingestellte Temperatur erreicht ist.

Was auf dem Balkon erlaubt ist und was nicht

Die ersten Sonnenstrahlen im Frühling machen Lust auf mehr - doch, ob man auf dem Balkon mit Freunden grillen, entspannen oder einfach nur Wäsche trocknen will - es ist längst nicht alles erlaubt, was Spaß macht.

Balkonnutzung
Prinzipiell gehören Balkone und Terrassen mit zur vermieteten Wohnung, entspechend haben Mieter hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Mieter können Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufstellen, auch ein unauffälliger Sichtschutz oder Rankengitter sind erlaubt. Wäsche darf auf dem Balkon getrocknet werden, sofern der Wäscheständer nicht über die Brüstung hinausragt.

Feiern und Grillen
Sie dürfen sich auf dem Balkon sonnen, essen, trinken, rauchen oder feiern. Auch Freunde und Bekannte einladen ist nicht verboten, allerdings muss dabei immer auf Nachbarn Rücksicht genommen werden. Das bedeutet in jedem Fall: ab 22.00 Uhr gilt auf dem Balkon Nachtruhe, die Feierlichkeit sollten nach drinnen verlagert und die Musik ggf. zurückgedreht werden. Das Grillen auf dem Balkon mit einem Elektrogrill ist erlaubt  - jedoch mit einem Holzkohlegrill grundsätzlich untersagt.

Rauchen
Anders als Grillgeruch muss Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon hingenommen werden. Soweit der Raucher auf dem Balkon und damit im Freien raucht, kann ihm dies nicht grundsätzlich verboten werden. Jedoch gilt auch hier Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Diese können rauchfreie Zeiten verlangen.

Gärtnern
Auch für die Bepflanzung des Balkons gibt es Vorschriften: Es ist erlaubt, Blumenkästen oder Blumentöpfe in die am Balkon vorhandenen Blumenkästen einzustellen. Voraussetzung dabei ist, dass die Blumenkästen bei starkem Wind nicht herabstürzen können. Beim Blumengießen darf auslaufendes Wasser weder die Fassade nach andere Gebäudeteile oder die Nachbarn beeinträchtigen.